Die Bestie Mensch
Einsatz am 23.5.23
Notruf von der Polizeileitstelle Oberösterreich
Am 23.05.2023 um 22:22 kam ein Notruf von der Polizeileitstelle Oberösterreich, dass PI Kremsmünster dringendst eine Tierrettung benötige.
Vorfall: Ein Amstaff sei von einer Person mehrmals mit einem Messer verletzt worden und der Hund hätte starken Blutverlust.
Da wir nur mit einem Mann besetzt waren, verständigte ich sofort Tierhilfe Gusental – THG zur Verstärkung. Wir vereinbarten Sattledt als Treffpunkt, wo Gregor und Ralf von der Tierhilfe Gusental zustiegen und wir fuhren gleich weiter zum Einsatzort nach Kremsmünster.
Der Einsatzort entpuppte sich als Horrorort !
Sämtliche Räume waren blutverschmiert, die Hündin Leilah (Amstaff) lag bewegungslos und schwer atmend in ihrer eigenen Blutlache. Die zwei erfahrenen Tierretter holten die Tragbahre, legten Leilah behutsam auf das Transportgerät, deckten sie mit einer Decke zu und sicherten sie.
Ich fuhr mit den Tierrettern, der Hündin und mit Blaulicht in die Tierklinik ( wo wir uns vorher angemeldet haben) nach Sattledt und dort erwartete uns bereits das Ärzteteam.
Gregor und Ralf holten die Bahre mit der schwerst verletzten und schwer atmenden Hündin aus dem Rettungswagen und trugen sie in die Ordination.
Mittlerweile war auch die „Hundebesitzerin“ in der Klinik eingetroffen .
Anschließend wurde die Trage durch den hohen Blutverlust spezial gereinigt, desinfiziert und wieder in den Einsatzwagen verstaut.
Unser Einsatz war hiermit beendet.
Am nächsten Morgen wurden wir informiert, dass die Hündin bereits ein paar Stunden später, ihren schweren Verletzungen erlegen ist.
Das traurige an diesem Vorfall ist, dass bereits am 02.09.2022 die Polizei Pasching uns wegen einem angefahrenen Hund der schwer verletzt im Graben lag, Notfall mäßig anforderte und es sich damals schon um diese jetzt schwerst misshandelte Amstaffhündin Leilah handelte.
Die Besitzerin damals war die heutige Mitbewohnerin, welche die Hündin niedergestochen hat.
Ich als Obmann der Tierrettung OÖ. habe bereits damals den Vorfall der Behörde gemeldet und mitgeteilt, dass die Besitzerin schwerst Drogenabhängig ist und nicht fähig wäre, so einen Hund zu führen.
Jedoch die Antwort war immer: „Nur weil ein Hundebesitzer Drogenabhängig ist, heißt das noch lange nicht, dass er/sie für das Tier nicht sorgen kann“!
Wenn ein gefährlicher Hund einen anderen Hund verletzt, fühlt sich Großteils auch die Polizei nicht zuständig, weil es ja eine Sachbeschädigung wäre.
Auch Tierhalteverbote werden so gut wie nie ausgesprochen bzw. würde eines vorliegen, wird es in den seltensten Fällen (wegen Personalmangel) kontrolliert.
Wir als Tierretter haben es dann in solchen Situationen mit extrem „hochgefahrenen“ Hunden zu tun, wo die Rettung zu einer für uns lebensgefährlichen Aktion wird.
Würde man (so wie es im Tierschutzgesetz auch gesetzlich festgelegt ist) an solche Personen kein Tier vergeben, könnte man viel Tier und Menschenleid verhindern !
Dieses Tierschutzgesetz insbesondere das Tierhalteverbot wird aber meist umgangen, indem es dann einfach heisst: Das Tier gehört der Freundin, dem Freund, der Mutter usw.
Frage ich, als Obmann der Tierrettung bei der Behörde nach, versteckt man sich hinter dem Datenschutz und gibt mir keine Auskunft.
Im Übrigen: Es ist ja nicht der erste Fall den wir bei der Behörde gemeldet haben.
Würde die Behörde nach dem Tierschutzgesetz handeln, müsste man nicht zB. ständig die Hundesteuer erhöhen, wären die Tierheime nicht überfüllt mit „Problem Hunden“ und wir als ehrenamtliche Tierretter könnten uns auf Rettungsaktionen für unsere Mitgliedsbeitrag zahlenden Unterstützer konzentrieren.
Denn zum Großteil bleiben wir auf den Einsatzkosten von solchen Leuten „sitzen“.
Fazit: Diese arme Hundessele könnte noch am Leben sein, hätte man seitens der Behörde nach dem Tierschutzgesetz gehandelt !
Da „gefährliche“ Hunde wie eine Waffe sind, dürften solche Personen weder einen Hund führen noch besitzen !
Im Übrigen: Für eine Waffe braucht man ja auch ein psychologisches Gutachten und ein Führungszeugnis !
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